Infos für Zugteilnehmer
Unser Ansprechpartner für Informationen zu den Zügen in Alfter-Ort ist:
Kinderzug am 23.02.2025 um 11 Uhr
Zugweg: Aufstellung Herrenwingert ab dann gleicher Weg wie der Veilchendienstagszug!
Veilchendienstagszug 04.03.2025 um 14 Uhr
Zugweg: Stühleshof (Aufstellung), Bahnhofstr., Am Herrenwingert,
Knipsgasse, Holzgasse, Pelzstr., Landgraben, Mirbachstr., Holzgasse, Kronenstr. (Auflösung)
Achtung:
Auf Wunsch der Gemeinde Alfter bittet das Festkomitee Alfterer Karneval 1910 e.V. alle Zugteilnehmer, während des Veilchendienstagszuges auf den Gebrauch und die Verteilung von Glasflaschen aller Art zu verzichten und stattdessen Plastikflaschen zu verwenden. Wir bitten um ihr Verständnis.
Wichtige Informationen für Zugteilnehmer des Kinderzuges:
Alle Zugteilnehmer des Kinderzuges sind über den Veranstalter Haftpflicht und Unfall versichert.
Wir möchten darauf hinweisen, dass für die begleitenden Erwachsenen im Kinderzug ein Alkoholverbot besteht !
Wichtige Informationen für Zugteilnehmer des Veilchendienstagszuges:
Alle Zugteilnehmer sind über den Veranstalter Haftpflicht- und Unfallversichert.
Die Teilnahme am Umzug ist kostenlos.
Zugteilnehmer, die eigene Musikanlagen im Zug betreiben, bitten wir dies dem Veranstalter möglichst bei der Anmeldung mitzuteilen, da auch diesbezüglich vom Veranstalter GEMA-Gebühren abgeführt werden müssen.
Für teilnehmende Fahrzeuge sind folgende Unterlagen bei der Zuganmeldung abzugeben:
Für jedes mitgeführte KfZ (Zugmaschine, PKW, PKW mit Anhänger)
Kopie des KFZ - Scheins (beidseitig, damit auch der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung ["TÜV-Stempel"] erkennbar ist.)
Bescheinigung der KFZ - Versicherung, dass das KfZ auch bei Karnevalsumzügen versichert ist.
Bei zulassungspflichtigen Anhängern (Anhänger mit eigenem Kennzeichen) wird die Betriebserlaubnis (beidseitig kopiert)und eine Versicherungsbescheinigung benötigt, die besagt, dass der Anhänger auch bei Karnevalsumzügen versichert ist.
Für Anhänger mit Personenbeförderung und
Kopie eines gültigen TÜV - Gutachtens. (Für Anhänger ohne Personenbeförderung ,z.B."Bagagewagen"o.ä., ist kein TÜV-Gutachten erforderlich.